Verkehrswert­­gutachten nach ImmoWertV

Sie benötigen ein belastbares Verkehrswertgutachten? Insbesondere Notare, Nachlassverwalter, Erbengemeinschaften, Rechtsanwälte und Behörden setzen auf meine Dienste als Sachverständiger für Immobilienbewertung, um einen marktkonformen Wert einer Immobilie zu ermitteln und zu belegen. Der Verkehrswert einer Immobilie ist im § 194 Baugesetzbuch definiert und seine Ermittlung in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt.

Wesentlichen Einfluss auf den Wert hat die Lage des Grundstücks und die Situation auf dem örtlichen Immobilienmarkt zum Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht. Die Feststellungen bei der Ortsbesichtigung, die aus den Unterlagen entnommenen Informationen und die Auskünfte von Behörden und Fachstellen fließen in die Wertermittlung ein. Darin spiegelt sich auch der Zustand der Bausubstanz, durchgeführte oder unterlassene Instandsetzungen oder Modernisierungen wider.

Nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie folgende Wertermittlungsverfahren anzuwenden:

Vergleichswert­verfahren

Beim Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26 ImmoWertV) wird der Kaufpreis anhand von sogenannten Vergleichsgrundstücken ermittelt, die dem zu bewertenden Objekt hinreichend ähnlich sind. Dieses Verfahren wird vor allem bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken angewendet, vorausgesetzt es gibt genügend Vergleichsobjekte. Für spezifische Immobilien eignet sich das Vergleichswertverfahren nicht. Wichtige Hinweise zum Vergleichswertverfahren werden die  Anwendungshinweise zur ImmoWertV enthalten, welche im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden sollen.

Ertragswert­verfahren

Das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34 ImmoWertV) wird vor allem bei vermieteten Immobilien angewendet, bei denen die Ertragserzielung im Vordergrund steht, dazu zählen beispielsweise Objekte mit mindestens drei Wohneinheiten, Gewerbeimmobilien, Hotels, Freizeitimmobilien und Krankenhäuser. Der Bodenwert wird dabei vorrangig nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Wichtige Hinweise zum Ertragswertverfahren werden die Anwendungshinweise zur ImmoWertV enthalten, welche im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden sollen.

Sachwertverfahren

Beim Sachwert­verfahren (§§ 35 bis 39 ImmoWertV) wird der Bodenwert vorrangig nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt und der Wert der baulichen Anlagen nach den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung bemessen – samt etwaiger vorhandener Außenanlagen, Anbauten und besonderen Einrichtungen. Außerdem fließen regionale Marktbetrachtungen in die Bewertung mit ein. Dieses Verfahren kommt vor allem bei selbstgenutzten Immobilien zum Einsatz. Wichtige Hinweise zum Sachwertverfahren werden die Anwendungshinweise zur ImmoWertV enthalten, welche im Laufe des Jahres 2022 veröffentlicht werden sollen.

Verkehrswert­gutachten in Emskirchen und im Landkreis Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim: Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Teufel

Gerne berate ich Sie rund um die Bewertung Ihrer Immobilie und erstelle ein Verkehrswertgutachten für Sie. Ein unverbindliches Info-Gespräch ist jederzeit möglich. Rufen Sie mich zur Terminvereinbarung an oder senden Sie eine E-Mail.

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